Kostenübernahme
Die Förderung für Ihr Kind ist kostenfrei!
Als Leistung der Eingliederungshilfe kann diese bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Die heilpädagogische Behandlung wird über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch § 99 SGB IX i.V.m. § 53 SGB XII und § 102 SGB IX von den Bezirken oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert (abhängig von Alter und Diagnose).
Für eine Kostenübernahme nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt/ Sozialamt auf. Wir helfen Ihnen sehr gerne.
Eine private Finanzierung der Heilpädagogischen Leistungen wäre ebenfalls möglich.
Erziehungshilfe und Eingliederungshilfen nach SGB VIII
Stimm-, Sprech-, Sprach- / Schlucktherapie gemäß § 124 Abs. 1 SGB V
Service und Leistungen
Unsere Praxis für Heilpädagogik und Frühförderung bietet Ihnen professionelle Unterstützung und Hilfemaßnahmen an.
Angebote:
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung und vermitteln Sie an das zuständige Jugendamt sowie an die Eingliederungshilfe. Wir haben eine Schweigepflicht!